Geschäftsbedingungen


(Letzte Aktualisierung am 30. November 2023)

Die vorliegenden Mietbedingungen sind Bestandteil des zwischen MS Maisons & Séjours (« der Vermieter ») und dem Mieter geschlossenen Mietvertrages.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam durch, bevor Sie einen Mietvertrag abschliessen.

1. DER VERMIETER: MS Maisons & Séjours

MS Maisons & Séjours ist eine vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) mit einem Kapital von 10.000 €.

Firmensitz : Centre Euronat - Lieudit Dépée 33590 Grayan et l’Hôpital
Handelsregister BORDEAUX 889 772 547
Europäische Ust-Ident-Nr. : FR67889772547

Gewerbeausweis N° CPI 3301 2020 000 000 003 ausgestellt von der IHK Bordeaux-Gironde

Bürge : ALLIANZ IARD. 1 Cours Michelet 92076 Paris La Défense Cedex

MS Maisons et Séjours ist durch die jeweiligen Eigentümer beauftragt, in EURONAT, Grayan-et-l’Höpital (33590) Frankreich gelegene Ferienwohnungen zu verwalten und saisonal zu vermieten.

2. INFORMATIONEN UND RESERVIERUNGEN

Vor Abschluss eines Mietvertrages kann sich der Mieter auf der Webseite (www.ms-euronat.eu) oder direkt beim Vermieter alle nötigen Informationen hinsichtlich Preis, Daten, Einzelheiten des Aufenthalts (wie z.B. Lage der Unterkunft, Typ, erlaubte Personenzahl, Hauptmerkmale, Fotos, zusätzliche optionale Leistungen, Stornierungsbedingungen, etc.) beschaffen.

Die Fotos und Beschreibungen, die der Vermieter präsentiert, werden regelmässig aktualisiert, um so weit wie möglich dem aktuellen Zustand der Unterkunft zu entsprechen. Allerdings kann es Unterschiede bei den Möbeln oder den Inneneinrichtungen geben. Diese Veränderungen geben dem Mieter kein Recht auf Entschädigung oder Reklamation.

Die Buchung der Unterkunft erfolgt nach der Leistung einer Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises und nachdem die Verfügbarkeit durch den Vermieter geprüft wurde. 

Mit der Leistung der Anzahlung wird der Mietvertrag anerkannt.

Der Mieter muss den Restbetrag der Miete spätestens einen Monat vor Beginn des Aufenthaltes zahlen.

Im Falle einer Last Minute-Buchung (frühestens ein Monat vor Mietbeginn) muss der Gesamtbetrag (Anzahlung und Restzahlung) bei der Buchung bezahlt werden.

Die Kaution kann vor Mietbeginn oder am Tag der Anreise gezahlt werden.

In keinem Fall wird ein Schlüssel vor Zahlung aller fälligen Beträge herausgegeben.

Der Mietvertrag bezieht sich auf eine bestimmte Unterkunft. Der Mieter kann einen Wechsel des Ferienhauses nicht verlangen, es sei denn, dass ein offensichtlicher Mangel der Unterkunft der ungestörten Nutzung entgegensteht.

3. DAUER

Die Dauer der Vermietung kann nicht kürzer als 2 Nächte und nicht länger als 90 aufeinander folgende Nächte sein. In der Hauptsaison (Juli und August) ist die Mindestmietdauer 7 Nächte.

Die Vermietung beginnt um 17 Uhr und endet spätestens um 10 Uhr am letzten Tag des Aufenthaltes. Die Übergabe der Schlüssel erfolgt bei der Anreise wie auch bei der Abreise zu den Öffnungszeiten der Agentur Maisons & Séjours, die auf der Webseite des Vermieters zu finden sind und die auch in den vor Reiseantritt übersandten Mails nochmals angegeben sind.

Die Mietdauer kann nicht ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Vermieters verlängert werden, was der Mieter so akzeptiert. Der Mietvertrag endet mit dem festgelegten Termin, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Wenn der Mieter das Mietobjekt vor dem vorgesehen Datum verlässt, hat er keinen Anspruch auf teilweise Erstattung der Miete und der nicht in Anspruch genommenen Zusatzleistungen. 

4. PREIS UND ZUSATZLEISTUNGEN

Die angegebenen Mietpreise beinhalten:

- die Unterkunft,

- die Endreinigung,

- die Steuern und Nebenkosten einschliesslich der Kurtaxe,

- den Eintritt und die Nutzung der Infrastruktur Euronats (pass Euronat) mit Ausnahme kostenpflichtiger Infrastrukturen wie Tennisspielplätze, Thalassotherapiezentrum etc. 

Die Miete beinhaltet keine Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern. Diese gehören zu den Zusatzleistungen.

Die Dienstleistung der Endreinigung, deren Preis von der Unterkunft abhängt, ist verpflichtend. Es ist Sache des Mieters, die Abfälle zu entsorgen und das Geschirr zu spülen.

Ausnahmsweise können Energiekosten (im Allgemeinen ausserhalb der Saison) zusätzlich zur Miete berechnet werden; dies ist gegebenenfalls im Mietangebot angegeben.

5. KAUTION

Die Kaution dient zur Begleichung von Schäden, die am Mietobjekt, am Mobiliar und anderen Gegenständen verursacht wurden.

Die Kaution kann keinesfalls als Teil der Miete betrachtet werden.

Sie wird spätestens einen Monat nach Mietende erstattet. Eventuell werden Kosten für zu ersetzende Gegenstände, Wiederinstandsetzung oder Reinigung (Matratzenschoner, Teppiche, etc.) abgezogen. Sollte die Kaution nicht ausreichen, verpflichtet sich der Mieter, die Mehrkosten zu übernehmen.

6. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Der Mietvertrag ist ab seinem Abschluss verbindlich und endgültig.

Im Falle einer Stornierung werden in Abhängigkeit zum Datum, an dem die Stornierung dem Vermieter mitgeteilt wird, unterschiedliche Kosten gemäss folgender Aufstellung (prozentual zu dem Gesamtbetrag der Miete – ausgenommen Extras und Steuern) in Rechnung gestellt:

- bis 7 Wochen vor Mietbeginn: 25 %

- von 4 bis 7 Wochen vor Mietbeginn: 60 %

- von 7 Tagen bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 80 %

- von 7 Tagen bis zum Tag des Mietbeginns oder bei Nicht-Erscheinen am Tag des Mietbeginns (no show) : 100 %

Es erfolgt keine Erstattung selbst im Falle einer Neuvermietung.

7. PFLICHTEN UND ERKLÄRUNGEN DES MIETERS

Der Mieter hat folgende Pflichten:

- die Unterkunft selbst zu benutzen, da der Mietvertrag personenbezogen ist und nicht abgetreten oder weitergegeben werden kann. In keinem Falle kann der Mieter untervermieten, selbst kostenlos, noch seinen Mietvertrag weitergeben, ausser er hat das schriftliche Einverständnis des Vermieters.

- die angegebene Personenzahl nicht zu überschreiten. Das Mietobjekt darf unter keinem Vorwand von einer höheren Anzahl an Personen als die angegebene bewohnt werden. Sollte der Mieter dies nicht einhalten, kann der Vermieter ihn zur Rechenschaft ziehen. 

- sich am Tag des Mietvertragsbeginns ab 16:00 Uhr in der Agentur anmelden und die Schlüssel am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr an die Agentur zurückgeben. M&S behält sich das Recht vor, bei unangekündigten Verspätungen eine zusätzliche Nacht zu berechnen.

- das Mietobjekt in dem Zustand zu übernehmen, in dem es sich zu Mietbeginn entsprechend der dem Mieter übergebenen Beschreibung befindet.

- nichts zu unternehmen, weder er selbst noch seine Begleiter, was die Ruhe de Nachbarschaft oder der anderen Bewohner stören könnte. 

                                                                                                           

- die Agentur über jegliche Anomalie innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft zu informieren. Nach Ablauf dieser Frist wird angenommen, dass das Mietobjekt bei Mietbeginn sauber und funktionstüchtig vorgefunden wurde.

- nötige und nicht aufschiebbare Reparaturen während der Mietdauer ausführen zu lassen.

- den Vermieter sofort über Schadensfälle und Beschädigungen am Mietobjekt zu informieren, selbst wenn kein sichtbarer Schaden vorliegt.

- keine Gegenstände in die Waschbecken, Duschen, Badewannen, Spülen, WCs, etc zu werfen, die die Kanalisation verstopfen können. Ansonsten muss er für die Kosten der Wiederinstandsetzung aufkommen. Aufgrund der Schwierigkeiten, in der Hochsaison einen verfügbaren Handwerker zu finden, übernimmt der Vermieter keine Haftung bezüglich des Zeitpunktes der nötigen Reparaturen.

- das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und am Ende der Mietdauer in gutem, funktionstüchtigen Zustand wieder zu verlassen. Môbel und Austattung dürfen nur der normalen, ihrem jeweiligen Zweck entsprechenden Abnutzung unterliegen. Die am Ende der Mietdauer fehlenden oder aufgrund unangebrachter Nutzung nicht mehr funktionstüchtigen Gegenstände müssen durch den Mieter mit der Zustimmung des Vermieters bezahlt oder ersetzt werden.

- Haustiere nur mitzubringen, falls sie ausdrücklich in dem Mietobjekt erlaubt sind. Allerdings wird kein Hund der im Artikel L211-12 des code rural definierten Kategorie akzeptiert.

- Der Anschluss eines Elektroautos an eine Steckdose ist nicht erlaubt. Es wird empfohlen, hierfür die im Euronat-Zentrum installierten öffentlichen Stromanschlüsse oder die für den Anschluss von Fahrzeugen vorgesehene Steckdose zu verwenden, falls die Unterkunft mit solchen Geräten ausgestattet ist und der Eigentümer deren Verwendung akzeptiert Mieter.

8. EINHALTUNG DER NATURISTEN-CHARTA EURONATS

Der Mieter ist darüber informiert, dass Euronat ein Naturistenzentrum für Familien im traditionnellen Sinn ist.

Seine Ferien in Euonat zu verbringen beinhaltet die Verpflichtung, sich als Naturist während des Aufenthalts zu verhalten, nackt zu leben, wenn das Wetter es zulässt und dies mit Achtung vor den Anderen. Voyeurismus oder Exhibitionismus werden keinesfalls toleriert.

Der Mieter und seine Begleitpersonen verpflichten sich somit, die Naturisten-Charta Euronats, die auf der Webseite von Maisons & Séjours und der von Euronat eingesehen werden kann, einzuhalten.

9. PFLICHTEN DES VERMIETERS

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Mietobjekt gamäss Beschreibung zur Verfügung zu stellen und die aus dem Mietvertrag hervorgehenden Verpflichtungen einzuhalten.

Im Falle höherer Gewalt verpflichtet sich der Vermieter, die gemietete Unterkunft durch eine andere, wenn möglich mit denselben Merkmalen, im Rahmen der Verfügbarkeit zu ersetzen.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Einbruch im Mietobjekt.

10. VERSICHERUNG DES FERIENHAUSES

Der Mieter muss eine Versicherung abschliessen, die bei Diebstählen, Brand, Glasbruch, Wasserschäden und im Allgemeinen allen Mietrisiken, für das Mobiliar wie auch Ansprüche der Nachbarn eintritt. Dies muss er auf Anfrage des Vermieters nachweisen.

Folglich lehnt der Vermieter jegliche Haftung für Ansprüche ab, die seine Versicherung im Schadensfall an den Mieter hätte.

11. DATENSCHUTZ

Sie können die Datenschutzrichtlinien auf der Webseite des Vermieters einsehen: www.ms-euronat.eu /politique-de-confidentialite/

12. VERBRAUCHER-OMBUDSMANN

Gemäss Artikel L 611-1 des Verbraucherschutzgesetzes wird der Verbraucher informiert, dass er einen Verbraucher-Ombudsmann unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäss Artikel L 611-1 und folgende des Verbraucherschutzgesetzes anrufen kann :

Association MEDIMMOCONSO
1 Allée du Parc de Mesemena - Bât A - CS25222 - 44505 LA BAULE CEDEX
Webseite : https://medimmoconso.fr/adresser-une-reclamation/